Private Schule

Schulen in freier Trägerschaft – die offizielle Bezeichnung für Privatschulen – erweitern das Angebot freier Schulwahl und können das Schulwesen durch besondere Inhalte und Formen der Erziehung und des Unterrichts fördern. Sie werden in Ergänzungsschulen und Ersatzschulen unterschieden.

Die Ergänzungsschulen zeichnen sich durch ein Unterrichtsangebot aus, das es im öffentlichen Schulwesen nicht gibt. Dementsprechend liegen ihre Arbeitsfelder zumeist in der beruflichen Bildung: Sie bieten Ausbildungen beispielsweise im Bereich der Kosmetik, Gesundheit oder Kommunikation an. Andere Ergänzungsschulen wie internationale Schulen bereiten ihre Schülerinnen und Schüler auf ausländische Bildungsabschlüsse vor. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Ergänzungsschule durch das Hessische Kultusministerium staatlich anerkannt werden. Sie hat dann das Recht, ihre Prüfungen nach der Prüfungsordnung des Landes und mit staatlicher Präsenz abzuhalten.

Ersatzschulen – zum Beispiel Schulen in kirchlicher Trägerschaft – bieten dasselbe Bildungsangebot an wie öffentliche Schulen. Sie benötigen eine Genehmigung, bevor sie durch das Land Hessen finanziell gefördert werden und von der Lernmittelfreiheit profitieren können. Sofern es sich um Förderschulen handelt, werden anstelle von finanzieller Unterstützung Lehrkräfte zur Verfügung gestellt, die für einen begrenzten Zeitraum an der Ersatzschule unterrichten und deren Bezüge vom Land Hessen übernommen werden.

Die Schulaufsicht über die Schulen in freier Trägerschaft liegt beim jeweiligen Staatlichen Schulamt, in dessen Schulaufsichtsbezirk sich die Schule befindet. Die finanzielle Förderung solcher Schulen richtet sich nach dem Ersatzschulfinanzierungsgesetz (ESchFG). Die gesetzlichen Regelungen finden Sie im Bereich Schulrecht.

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